Entsorgung

Stiftung Entsorgung Schweiz "SENS"


Konsumentinnen und Konsumenten haben die gesetzliche Pflicht,
ihre nicht mehr funktionstüchtigen Geräte,
Leuchten und Lampen fachgerecht entsorgen zu lassen. 
Verlockend einfach scheint der Kehrrichtsack. 

ABER HALT! Das bedeutet Ärger! 

Die VREG (Verordnung über die Rückgabe,
Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und 
elektronischen Geräten sowie Leuchten und Lampen)
schreibt eine umweltverträgliche Entsorgung vor!

Wohn damit?


Ob klein oder gross, mit Stecker oder Batterie, ob ganz oder nur noch teilweise:
Elektrische und elektronische Altgeräte, Leuchten, Lampen und Komponenten 
sollen zurück an die Verkaufsstelle oder SENS-Sammelstelle: 
Die Abgabe ist kostenlos, dank der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG).
Die Rückgabe kann bei allen Verkaufsstellen erfolgen, die Produkte aus der gleichen Kategorie
wie das zu entsorgende Objekt verkaufen.
Dies auch wenn diese Kategorie zum Beispiel als Spezialaktion
nur zeitweise im Angebot der Verkaufsstelle steht.